Kapitel 3: Für eine gerechte Gesellschaft und gesunde Verhältnisse

Gesundheit und Soziales in Weimar

Unser Ziel ist eine gleichberechtigte Gesellschaft, in der jeder Mensch seinen Platz findet. Unser Zusammenleben funktioniert durch Teilhabe, Mitbestimmung, Integration sowie Inklusion. Handeln müssen wir als Stadt dort, wo Menschen ins Hintertreffen geraten oder ihnen eine systematische Ausgrenzung droht. Wir wollen sicherstellen, dass jeder Mensch unabhängig vom Geldbeutel am sozialen Leben teilnehmen kann.
Auch in Weimar ist die soziale Ungerechtigkeit groß – hängen Erfolgs- und Bildungschancen zu sehr von der eigenen Herkunft ab. Armut und soziale Ungleichheit vererbt sich. Chancengerechtigkeit in allen Bereichen steht daher für uns im Fokus. Sozialpolitik ist für uns ein Querschnittsthema, das wir überall mitdenken, das überall mitgedacht werden muss.
Familien in allen Formen brauchen besonderen Schutz, denn ihre Mitglieder übernehmen Verantwortung füreinander. Damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser gelingt, wollen wir die Rahmenbedingungen, auch zur Gleichstellung der Geschlechter, verbessern. Kinder und Jugendliche sollen ungeachtet ihrer Herkunft die besten Chancen auf Bildung und Entwicklung bekommen.
Ältere Menschen brauchen gute Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben. Geflüchtete Menschen hoffen auf unsere Aufnahmebereitschaft und eine Willkommenskultur, die sie sicher bei uns ankommen lässt. Kurzum: Unser Ziel ist ein weltoffenes Weimar, niemand darf ausgrenzt werden und auf die Bedürfnisse aller muss Rücksicht genommen werden.

Schlüsselprojekt

Ein Kindergarten in Wohnortnähe muss sein!

Weimar darf sich über ein gutes Angebot an Kindergartenplätzen freuen. Im städtischen Kita-Bedarfsplan setzen wir deshalb weiterhin auf Vielfalt und Wohnortnähe. Der zukünftige demografische Wandel mit weniger Kindern in den Einrichtungen muss zwar berücksichtigt werden, bietet allerdings auch die Chance einen guten Personalschlüssel gegebenenfalls mit weniger Personal zu halten. Wir meinen, die Schließung einer Einrichtung darf nur das letzte Mittel sein.